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Allgemeine Informationen



Unser Ziel ist es ...

... wir möchten erreichen, Ihre Mitarbeiter oder Sie selbst
so zu schützen, dass sie auch ihre Freizeit geniessen können.

In Punkto Sicherheit kennen wir keine Kompromisse !

Gesundheitsgefährdung :

Stäube, Fasern und Nebel - können Reizungen von Nasen, Rachen und der oberen Atemwege verursachen. Feine Partikel können in die Lunge eintreten und dort Gewebebeschädigungen bewirken. Zu den möglichen Gesundheitsschäden zählen: Atemnot, Asthma, Nasenkrebs (durch Hartholzstaub), Silikose und Asbestose.
Gase und Dämpfe - wie beispielsweise organische Dämpfe können nach dem Einatmen in den Blutkreislauf gelangen und irreparable Schädigungen an Leber, Nieren und Gehirn verursachen.
Schweiss- und Metallrauche - sehr feine Partikel, die die Lunge schädigen und Gesundheitsschäden wie Schweisserfieber verursachen können.

Vor der Auswahl eines Atemschutzsystemes gilt es, verschiedene wichtige Punkte zu klären:

Auswahl eines Atemschutz-Systemes

  • Name und Form des Gefahrstoffes (siehe Material/ Sicherheitsdatenblatt des Lieferanten ).
  • Mögliche Schädigungen.
  • Konzentration in der Luft (mg/m3 oder ml/m3 )
  • Zulässiger Grenzwert für den Gefahrstoff (mg/m3 oder ml/m3) gemäss TRGS 900.
  • Art und Dauer der Einwirkung des Gefahrstoffes
  • Multiplizieren Sie die gemessene Konzentration in der Luft mit der Dauer der Einwirkung (Stunden), und teilen Sie das Ergebnis durch acht Stunden. Auf diese Weise erhalten Sie eine über acht Stunden gemittelte Konzentration.
  • Zu beachtende Richtlinien, Verfahrensregeln oder Verwendungshinweise.
  • Teilen Sie die gemittelte Konzentration in der Luft durch den zulässigen Grenzwert, um die benötigte Schutzstufe zu bestimmen.
  • Wählen Sie eine Atemschutzmaske aus, deren maximaler Schutzfaktor über dem benötigten Schutzfaktor liegt. Detaillierte Anweisungen finden Sie in den Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten - BGR 190 (vorher ZH 1/701)



Schutzklassen für Gebläse-Atemschutzsysteme

In der EN 12941 ist der europäische Sicherheitsstand für Gebläsefiltergeräte mit einem Helm oder einer Haube definiert. In dieser Norm wird keine gesonderte Klassifizierung von Partikelnfilter (P) vorgenommen. Die Partikelfilter werden in der EN 12941 als Teil des Gesamtsystems definiert.

In der EN 12941 werden drei Schutzklassen von Komplettsystemen festgelegt (TH1, TH2, TH3).
Die Zahlen bestimmen dabei die Schutzwirkungen - in Abhängigkeit von der nach innen gerichteten Leckage (Undichtigkeit).
Die maximal zulässige Innenleckage beträgt bei der

- Schutzklasse TH1 = 10 %,
- Schutzklasse TH2 = 2 %,
- Schutzklasse TH3 = 0,2 %.

Ist ein Atemschutzgeät mit einem Gasfilter ausgerüstet, so beschreiben Kennbuchstaben und eine Farbcodierung, gegen welche Art von gasförmigen Schadstoffen das Filtermedium schützt z.B.:

A-Filter - Farbcodierung braun = gegen organische Gase und Dämpfe;
B-Filter - Farbcodierung grau = gegen anorganische Gase und Dämpfe ;
E-Filter - Farbcodierung gelb = gegen saure Gase;
K-Filter - Farbcodierung grün = gegen Ammoniak;

Die Kennzahl ( 1 oder 2 ) hinter dem Kennbuchstaben (A oder B etc.) gibt das Aufnahmevermögen (Kapazität) an, das dieses Filtermedium aufnehmen kann.
Wichtig dabei ist, dass bei Filtern, die für den Betrieb in einem Gebläseatemschutzgerät zugelassen sind, die jeweiligen Luftdurchsatzmengen des Gebläsegerätes dabei zugrunde gelegt werden, diese also wesentlich höher liegen als bei Atemschutzprodukten ohne Gebläseunterstützung.


Schadstoffübersicht A - H
Schadstoffübersicht I - Z
EN-Normen

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